Griechischer Glücksspielkonzern OPAP muss Millionenstrafe zahlen

Am vergangenen Freitag wurde der griechische Glücksspielkonzern OPAP aufgrund von Verstößen gegen die geltenden Wettbewerbsregelungen zu einer Millionenstrafe verurteilt. Wie die griechische Wettbewerbsbehörde angibt, handelt es sich um eine Geldstrafe in Höhe von 24,5 Millionen Euro. Gegen diese Strafe möchte der Konzern Einspruch einlegen, wie er bereits ankündigte.

Laut Informationen der griechischen Wettbewerbsbehörde HCC muss der griechische Glücksspielkonzern OPAP eine Geldstrafe von 24,5 Millionen Euro zahlen, da er gegen die Wettbewerbsregeln verstieß und seine Marktmacht illegal ausnutzte. Wie die Wettbewerbsbehörde angab, habe der Konzern unerlaubt Vorteile aus seiner früheren Monopolstellung als Glücksspielanbieter gezogen. Der Konzern gab an, gegen die Geldstrafe Einspruch zu erheben.

Illegale Ausnutzung der Marktmacht durch griechischen Glücksspielkonzern

Die griechische Wettbewerbsbehörde HCC wirft dem griechischen Glücksspielkonzern OPAP vor, gegen die Wettbewerbsregeln verstoßen zu haben. Der Glücksspielkonzern ist nun mit einer Millionenstrafe konfrontiert, gegen die er Einspruch einlegen will. Wie die Wettbewerbsbehörde mitteilt, habe OPAP seine Marktmacht illegal ausgenutzt und ist daraufhin zu dieser hohen Geldstrafe verurteilt worden. Der Verband freier Lotterie-Agenten und weitere Lotto-Verkäufer in Griechenland hatten zuvor gegen die Ausnutzung der Marktmacht durch den Glücksspielkonzern protestiert.

Die OPAP wurde 1958 als staatlicher Lotterie- und Sportwettenanbieter gegründet. Das Monopol auf Sportwetten hielt der Konzern in Griechenland noch bis 2020.

Dem griechischen Glücksspielkonzern wird vorgeworfen, gegen das in Griechenland geltende Gesetz für den freien Wettbewerb verstoßen zu haben. Das Unternehmen habe aus seiner früheren Monopolstellung unerlaubt Vorteile gezogen. Es habe Lotto-Verkäufer in Griechenland genötigt, Exklusivverträge abzuschließen. Dabei war sich der Konzern über die Illegalität solcher Verträge bewusst.

Begründung des Urteils durch die Wettbewerbsbehörde

Die griechische Wettbewerbsbehörde HCC begründete ihr Urteil, indem sie auf den Artikel 13 des Vermittlungsvertrags von 2017 hinwies. Der Glücksspielkonzern OPAP legt den Agenturen in diesem Vertrag ein Wettbewerbsverbot auf, vor allem, wenn es um Nebendienstleistungen geht. Im Namen der OPAP und der Unternehmen in ihrer Gruppe sowie Dritter, mit denen der Konzern Kooperationsbeziehungen unterhält, gilt gemäß Vertrag eine Ausschließlichkeitsklausel für die Agenturen.

Ein weiterer Grund für diese Geldstrafe in Millionenhöhe ist die Festsetzung unlauterer Verkaufspreise. Der Glücksspielkonzern beschränkt den Verkauf von technischen Geräten durch die Agenturen und Mitbewerber. Aus Sicht der Wettbewerbsbehörde sei das illegal. Die Wettbewerbsbehörde betrachtet die Millionen-Geldstrafe als angemessen, denn der Konzern habe in einem langen Zeitraum von 2017 bis 2021 illegal gehandelt und eine strittige Praxis verbreitet.

OPAP will gegen Millionenstrafe vorgehen

Gegen die hohe Geldstrafe protestierte der verurteilte Glücksspielkonzern umgehend. Wie das Unternehmen angibt, sei es mit dem Urteil nicht einverstanden. In einer Erklärung gibt OPAP an, die wichtige Rolle der Verwaltungsbehörden in Griechenland zu respektieren. Allerdings halte der Konzern diese Entscheidung für völlig unbegründet und werde deshalb Einspruch gegen das Urteil einlegen.

Lotterie-Betreiber weist auf seine Gesetzestreue hin

Der griechische Glücksspielkonzern weist darauf hin, dass die vollständige Einhaltung der Gesetze über den Wettbewerb eine ständige und strenge Verpflichtung und Politik für ihn sei. Die Aktivitäten der Unternehmen der OPAP-Gruppe werden durch solche Gesetze geregelt.

OPAP begründet den Einspruch damit, dass sich das Urteil auf falsche Angaben und Voraussetzungen stütze. Bei der Bemessung der Geldstrafe würde das offensichtlich sein, denn die Wettbewerbsbehörde habe die erzielten Umsätze in diesem Bereich viel zu hoch geschätzt.

Für den Glücksspielkonzern OPAP ist das Lotteriegeschäft lediglich ein Teil seiner Einkünfte. Daher wäre die Strafe in Millionenhöhe viel zu hoch angesetzt. Noch ist nicht absehbar, ob die OPAP mit ihrem Protest die hohe Geldstrafe mildern oder abwenden kann.

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