Spielsperre aufheben: Formular herunterladen und ausfüllen

Du spielst gerne im Online-Casino, hast nun aber leider eine Sperre erhalten? Das Spielersperrsystem OASIS ist dafür verantwortlich und sorgt dafür, dass die Sperre gleichermaßen bei jedem Online-Casino mit deutscher Lizenz gilt. Gleiches gilt auch, wenn du dir freiwillig eine Sperre hast eintragen lassen. In diesem Artikel liest du, wie du die Spielsperre aufheben kannst und welches Formular du dafür ausfüllen musst.

Schritt 1: Spielsperre aufheben: Formular herunterladen

Im ersten Schritt benötigst du folgendes Formular:

Antrag auf Aufhebung der Spielersperre nach dem Glücksspielstaatsvertrag 2021

Schritt 2: Unterlagen bereithalten

Um das Formular einzuschicken, damit du deine Spielsperre aufheben kannst, brauchst du einen Identitätsnachweis.

Das ist erlaubt:

  • Personalausweis
  • Reisepass
  • ausländischer Pass
  • anderes geeignetes Dokument

Das ist nicht erlaubt:

  • Führerschein

Wichtig: Achte darauf, dass dein Identitätsnachweis noch gültig ist.

Schritt 3: Formular zum Spielsperre aufheben ausfüllen

Nachfolgend gehen wir Schritt für Schritt alle einzelnen Felder durch, die du für das Formular zum Spielsperre aufheben ausfüllen musst.

Pflichtangaben:

  • Hinweise zum Datenschutz: Setze in den viereckigen Kasten einen Haken. Der Antrag kannst sonst nicht bearbeitet werden, daher musst du den Datenschutzbestimmungen zustimmen.
  • Nachname: Trage deinen Nachnamen ein, der auch auf deinem Identitätsnachweis steht.
  • Vorname: Trage alle deine Vornamen ein, die in deinem Dokument ebenfalls eingetragen sind.
  • Geburtsname: Falls du geheiratet hast und einen anderen Geburtsnamen als deinen jetzigen Nachnamen hast, dann trage ihn hier ein.
  • Geburtsdatum: Hier trägst du dein Geburtsdatum im Zahlenformat ein, wie zum Beispiel 03.10.1986.
  • Geburtsort: Trage hier den Ort ein, an dem du geboren bist und der in deiner Geburtsurkunde steht.
  • Straße / Nr.: Dieses Feld ist für deine aktuelle Adresse inklusive Hausnummer reserviert.
  • PLZ / Ort: Trage hier deine Postleitzahl und den vollständigen Ort ein. Achte darauf, dass du den korrekten Ort nimmst, falls du in einem Stadtteil oder in einem Dorf-Bereich eines Ortes wohnst. Wenn du zum Beispiel in München-Trudering wohnst, trägst du nicht Trudering, sondern München ein.
  • Land: Wähle das Land, in dem du aktuell lebst und gemeldet bist (passend zu deiner eingetragenen Adresse).

Freiwillige Angaben:

  • Adresszusatz: Falls es bei dir einen Zusatz zur Adresse gibt (wie zum Beispiel einen C/O-Vermerk, weil dein Nachname nicht auf dem Briefkasten steht), dann trage ihn hier ein.
  • Telefon: Falls du möchtest, kannst du hier deine Telefonnummer für eventuelle Rückfragen eintragen.
  • Name zum Zeitpunkt der Sperreintragung: Da die Sperre unter Umständen recht lange dauern könnte, kann es sein, dass sich dein Name (zum Beispiel durch eine Hochzeit, Scheidung oder Adoption) geändert hat. Trage daher hier den Namen ein, wenn dieser zum Zeitpunkt der Sperre noch ein anderer als jetzt war.

Wichtig: Fülle deine Angaben in Druckbuchstaben und gut leserlich aus!

Selbst- oder Fremdsperre:

Auf der zweiten Seite des Formulars musst du auswählen, ob es sich um eine Selbstsperre oder um eine Fremdsperre gehandelt hat, die du gerne mit dem Formular aufheben möchtest.

  • Selbstsperre: Die Selbstsperre hast du selbstständig und freiwillig bei einem Casino eingereicht.
  • Fremdsperre: Die Fremdsperre wurde dir unfreiwillig auferlegt. Sie wurde von einem Dritten beantragt. Das kann zum Beispiel ein Veranstalter oder ein Glücksspiel-Vermittler gewesen sein. Gründe für Fremdsperren sind unter anderem riskante Spieleinsätze, Überschuldung oder Spielsucht.

Übrigens: Abgesehen von einer richtigen Selbstsperre oder einer Fremdsperre gibt es noch die 24h-Sperre. Innerhalb von Online-Casinos hast du eine Art „Panik-Button“, den du aktivieren kannst, um eine 24-Stunden-Sperre einzuleiten. Diese Art von Sperre läuft automatisch auf und muss nicht über ein Formular entsperrt oder aufgehoben werden.

E-Mail-Adresse:

Falls du in Sachen Formular zum Spielsperre aufheben auch per E-Mail informiert werden möchtest, kannst du in die große Box am Ende deine E-Mail-Adresse eintragen.

Ort, Datum und Unterschrift

Am Ende des Formulars folgen die üblichen Angaben, die auch bei Verträgen und anderen Anträgen Standard sind:

  • Ort, Datum: Auf der linken Seite trägst du deinen Wohnort und das aktuelle Datum ein, an dem du gerade das Formular zum Spielsperre aufheben ausfüllst, zum Beispiel „München, 27.09.2023“.
  • Eigenhändige Unterschrift: Auf die rechte Seite kommt deine Unterschrift. Wichtig ist, dass du eigenhändig unterschreibst und es keine digitale Kopie oder eine andere Form ist.

Schritt 4: Formular abschicken

Wenn du das Formular korrekt ausgefüllt hast, kannst du es per E-Mail an das Regierungspräsidium Darmstadt senden.

Wichtig: Lege die Kopie des Identitätsnachweises mit dabei. Du musst also zwei Dokumente senden!

Schicke deine E-Mail mit dem Identitätsnachweis und dem Formular zum Spielsperre aufheben an folgende E-Mail-Adresse:

[email protected]

Falls du den Antrag nicht per E-Mail, sondern lieber per Post schicken möchtest, ist auch das möglich. Drucke beides aus und sende es an folgende Adresse:

Regierungspräsidium Darmstadt

Luisenplatz 2

64283 Darmstadt

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Kann ich meine Sperre überhaupt schon aufheben?

Falls du dir unsicher bist, ob es überhaupt schon möglich ist, dass du deine Spielsperre aufhebst, hier ein paar Fakten dazu.

Eigensperre:

Wenn du dich selbst für eine Eigensperre entschieden hast, dann handelt es sich um eine befristete Sperre. Diese läuft mindestens so lange, wie du sie selbst eingestellt hast. Die Mindestsperrdauer (falls dein gewählter Zeitraum kürzer ist) beträgt zumindest gesetzlich gesehen drei Monate. Falls du also zwei Monate eingetragen hast, wird sie automatisch auf drei Monate verlängert. Grundsätzlich beträgt sie aber ein Jahr, falls keine niedrigere und individuell vereinbarte Mindestsperre angegeben wurde beim Antrag.

Fremdsperre:

Hast du eine Fremdsperre erhalten, dann beträgt die Mindestsperrdauer ein Jahr.

Generell gilt: Anträge darauf, eine Spielsperre aufzuheben, können erst bearbeitet werden, wenn die Mindestsperrdauer abgelaufen ist. Falls du deinen Antrag zu früh eingereicht hast, kann dieser nicht bearbeitet werden. Du musst ihn nach Ablauf der Mindestsperrdauer erneut einreichen.

Noch ein abschließender Hinweis. Falls deine Spielersperre (ob Fremdsperre oder Eigensperre) schon längst abgelaufen ist, erlischt sie aber trotzdem nicht automatisch. Du musst das Formular einreichen, um die Spielsperre aufzuheben – erst danach wird die Sperre aus dem OASIS-System gelöscht. Wenn die Aufhebung erfolgt ist, erhältst du vom Regierungspräsidium Darmstadt eine Information dazu. Dritte, die die Fremdsperre beantragt haben (Veranstalter, Verwandte, Freunde) werden ebenfalls benachrichtigt. Bei einer Selbstsperre wirst nur du benachrichtigt.

 

 

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