Am 16. März 2026 legte die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder eine Studie vor, die das Marktvolumen unerlaubter Online-Glücksspiele auf 22,97 Prozent beziffert. Die daraus abgeleitete Kanalisierungsquote von 77,03 Prozent soll belegen, dass mehr als drei Viertel des Marktes im regulierten Bereich stattfinden. Andere Untersuchungen zeichnen ein völlig anderes Bild. Wer in diesem Zahlenstreit ein seriöses Online Casino mit prüfbarer Lizenz sucht, hat am Ende nur einen einzigen Anhaltspunkt, der sich objektiv nachschlagen lässt, alles Übrige bleibt Auslegungssache. Die Behörde räumt selbst ein, dass sich der illegale Markt nicht vollständig verdrängen lasse.
Warum die GGL auf 23 Prozent kommt und die Industrie auf über 50
Die Zahl der Behörde stammt aus einer Erhebung des Blockchain Research Lab, das für die im März 2026 veröffentlichte Untersuchung Glücksspielende befragt hat. Befragungsdaten haben eine bekannte Schwäche. Sie erfassen jene Spieler schlecht, die mit hohen Einsätzen im Graubereich unterwegs sind und dort ungern Auskunft geben.
Genau hier setzt die Gegenrechnung an. Eine im Auftrag der Sport1 Medien AG erstellte Studie des Handelsblatt Research Institute kommt zu dem Schluss, dass der Schwarzmarktanteil im gesamten Online-Bereich über 50 Prozent liegen dürfte. Das Hessische Finanzgericht schätzte den Anteil beim virtuellen Automatenspiel im Herbst 2024 auf über 80 Prozent.
Beide Seiten haben ein Interesse an ihrer Zahl. Die Behörde will den Erfolg der eigenen Regulierung ausweisen, die Auftraggeber der Gegenstudien vertreten Anbieter und Verbände, die einen größeren und offeneren Markt fordern. Wer die scheinbar drastische Korrektur der GGL von vier auf 23 Prozent anführt, vergleicht dabei unterschiedliche Bezugsgrößen, einmal den gesamten Glücksspielmarkt samt Lotto, einmal nur den Online-Bereich. Ein sauberer Vergleich ist das nicht. Wer richtig misst, ist offen.
Die 5,3 Prozent auf jeden Einsatz drücken die Auszahlung
Der Grund für die Abwanderung liegt weniger im Spiel als in seiner Besteuerung. Seit dem 1. Juli 2021 erhebt das Rennwett- und Lotteriegesetz eine Virtuelle Automatensteuer von 5,3 Prozent, und zwar auf jeden Spieleinsatz, nicht auf den Ertrag des Anbieters. Deutschland steht damit in Europa weitgehend allein, die meisten Länder besteuern den Bruttospielertrag.
Spürbar wird der Effekt bei der Gewinnchance. Weil ein großer Teil der Einsätze als Gewinn ausgezahlt und sofort erneut gesetzt wird, summiert sich die Abgabe mit jeder Runde. Lizenzierte Anbieter geben die Belastung über die Auszahlungsquote weiter. Der RTP liegt bei in Deutschland lizenzierten Slots 2026 meist zwischen 87 und 90 Prozent, während internationale Seiten oft mit 96 Prozent werben. Über tausende Spins wird aus diesen sechs Prozentpunkten ein spürbarer Betrag.
Diese Lücke ist der eigentliche Motor des Schwarzmarkts. Ein Anbieter ohne deutsche Lizenz zahlt die Einsatzsteuer nicht und kann die vollen Herstellerquoten anbieten. Das Paradox benennen inzwischen auch Ökonomen und Gerichte, die eine erdrosselnde Wirkung der Abgabe prüfen. Die Steuer, die den Konsum lenken und den Spielerschutz finanzieren soll, macht das geschützte Angebot weniger konkurrenzfähig als das, wovor sie schützen will.
Die Whitelist der Glücksspielbehörde führt jeden erlaubten Anbieter
Von diesem Streit bleibt für den Einzelnen genau eine Größe übrig, die sich prüfen lässt. Die Glücksspielbehörde führt nach Paragraf 9 Absatz 8 des Glücksspielstaatsvertrags eine amtliche Liste aller Anbieter mit deutscher Erlaubnis. Wer dort nicht steht, hat keine Lizenz für den deutschen Markt.
Die Prüfung dauert kaum länger als eine Minute, hat aber ein paar Fallstricke. Maßgeblich ist nicht der werbewirksame Markenname, sondern der Firmenname des Betreibers.
- Den Firmennamen aus dem Impressum in der Whitelist suchen, nicht den Markennamen
- Die Lizenznummer im Impressum mit dem Eintrag abgleichen
- Auf die Domainendung achten, denn Anbieter mit deutscher Erlaubnis nutzen ausschließlich .de-Adressen
- Auf der Startseite muss der Hinweis auf die staatliche Erlaubnis stehen
Wie viele Unternehmen aktuell eine Erlaubnis für virtuelle Automatenspiele halten, lässt sich pauschal schwer sagen. Die Angaben schwanken je nach Zählweise zwischen gut einem Dutzend Erlaubnisinhabern und deutlich mehr Marken und Domains. Verlässlich ist allein der Blick in die tagesaktuelle Liste.
Ab Mai 2026 sollen Provider illegale Seiten sperren
Lange konnte die Behörde illegale Seiten zwar verbieten, aber nicht wirksam sperren. Im März 2025 stellte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig fest, dass sich Zugangsanbieter wie Telekom oder Vodafone nach geltendem Recht nicht zu Netzsperren verpflichten lassen. Die Länder legten mit einer Novelle des Glücksspielstaatsvertrags nach. Nachdem die EU-Kommission innerhalb der Stillhaltefrist keine Einwände erhob, greift ab Mai 2026 eine neue Pflicht. Provider müssen den Zugang zu nicht lizenzierten Angeboten per DNS-Sperre blockieren und Besucher auf eine Hinweisseite der Behörde umleiten.
Ob das den Markt schrumpft, ist offen. Eine DNS-Sperre lässt sich mit einem alternativen Server oder einem VPN in Sekunden umgehen, und die illegalen Anbieter wechseln ihre Domains im Wochentakt. Bis zum 31. Dezember 2026 muss der Evaluierungsbericht zum Glücksspielstaatsvertrag vorliegen, der Vertrag selbst läuft bis 2028. Über die eigentliche Streitfrage, wie groß der Schwarzmarkt wirklich ist, entscheidet damit erst das Jahr, das gerade läuft. Zwei weitere Untersuchungen stehen noch aus, eine der Universität Bremen zu den Sperrsystemen OASIS und LUGAS, eine der Agentur eye square zur Wirkung der Glücksspielwerbung. Beide fließen in denselben Bericht ein.
















